Barrierefreiheit heißt:
- für 10% unentbehrlich
- Für 40% notwendig
- Für 100% nutzbar + komfortabel
Seit 2006 gibt es ein Gesetz zur Barrierefreiheit – mit einer Übergangsfrist bis 2016!
Wichtig für Barrierefreiheit sind:
- Breitere Gehsteige – mit Mindestmaßen nach ÖNORM, heißt 2Meter Mindestbreite.
- Keine Hindernisse auf Gehsteigen (keine Scooter, keine an Hausmauer versperrten Fahrräder)
- 3cm Gehsteigabsenkungen (für Rollstuhl noch möglich, für Blindenstock ertastbar)
- Ca 70-80% der Gehsteige sind bereits barrierefrei.
- Blindenleitsysteme sollen nach ÖNORM 50cm von Hindernissen entfernt geführt sein (in der Realität oft nicht)
- Notwendigkeit nach kurzen Querungsmöglichkeiten
- Gut berollbare Bodenbeläge
- Benötigt werden Sitzgelegenheiten, mit Armlehnen für leichteres Aufstehen
- Menschen im Rollstuhl haben eine andere Perspektive, sie benötigen Informationen auf Blickhöhe von 1m (z.b. Notrufstellen)
Probleme für Barrierefreiheit:
- Nicht gut abgesicherte Baustellen
- Gefälle der Gehsteige zur Straße hin ist zu groß
- Farbe des Blindenleitsystems ist farblich zu wenig kontrastiert (MA28)
- Akustische Ampelsignale sind von 22-6Uhr abgeschaltet (und nicht überall vorhanden)
- Ampelschaltungen
- Rot-gelbe Ampeln für Öffis, die zusätzlich zur Fußgängerampel eingeschaltet werden können, aber nicht mit dieser gleichgeschaltet sind (für Blinde nicht erkennbar).
- z.B. der Zweirichtungs Radhighway auf der Praterstraße + Lassallestraße.
Danke an Cornelia Scheuer von bizeps (Verein für selbstbestimmtes Leben) und Wolfgang Kremser (Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs) für diese wichtigen Inputs bei unserem März-Jourfixe.