Barrierefreiheit in Wien

Barrierefreiheit heißt:

  • für 10% unentbehrlich
  • Für 40% notwendig
  • Für 100% nutzbar + komfortabel

Seit 2006 gibt es ein Gesetz zur Barrierefreiheit – mit einer Übergangsfrist bis 2016!

Wichtig für Barrierefreiheit sind:

  • Breitere Gehsteige – mit Mindestmaßen nach ÖNORM, heißt 2Meter Mindestbreite.
  • Keine Hindernisse auf Gehsteigen (keine Scooter, keine an Hausmauer versperrten Fahrräder)
  • 3cm Gehsteigabsenkungen (für Rollstuhl noch möglich, für Blindenstock ertastbar)
  • Ca 70-80% der Gehsteige sind bereits barrierefrei.
  • Blindenleitsysteme sollen nach ÖNORM 50cm von Hindernissen entfernt geführt sein (in der Realität oft nicht)
  • Notwendigkeit nach kurzen Querungsmöglichkeiten
  • Gut berollbare Bodenbeläge
  • Benötigt werden Sitzgelegenheiten, mit Armlehnen für leichteres Aufstehen
  • Menschen im Rollstuhl haben eine andere Perspektive, sie benötigen Informationen auf Blickhöhe von 1m (z.b. Notrufstellen)

Probleme für Barrierefreiheit:

  • Nicht gut abgesicherte Baustellen
  • Gefälle der Gehsteige zur Straße hin ist zu groß
  • Farbe des Blindenleitsystems ist farblich zu wenig kontrastiert (MA28)
  • Akustische Ampelsignale sind von 22-6Uhr abgeschaltet (und nicht überall vorhanden)
  • Ampelschaltungen
  • Rot-gelbe Ampeln für Öffis, die zusätzlich zur Fußgängerampel eingeschaltet werden können, aber nicht mit dieser gleichgeschaltet sind (für Blinde nicht erkennbar).
  • z.B. der Zweirichtungs Radhighway auf der Praterstraße + Lassallestraße.

Danke an Cornelia Scheuer von bizeps (Verein für selbstbestimmtes Leben) und Wolfgang Kremser (Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs) für diese wichtigen Inputs bei unserem März-Jourfixe.

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