Petition für freie Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang

oder: Wien – die Stadt der Parkbänke – Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang. Tatsächlich?

Unterzeichne unsere Petition für freie Sitzplätze ohne Konsumzwang.

In Wien finden sich in drei von zehn Straßen Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang. Deutlich weniger, als in drei anderen untersuchten Städten (Rotterdam – mit 8 von 10Straßen, Kopenhagen – mit 5 von 10, München – mit 5 von 10 Straßen). Das unterstreicht eine aktuelle Studie der Universität für Bodenkultur in Wien. („Potentiale von Alltagsstraßen – Wiener Querschnitt im internationalen Kontext“ ila, 2017.)

Über die genaue Anzahl der Sitzgelegenheiten in Wien, wissen nur die zuständigen Stellen der MA42 Bescheid – und zwar ausschließlich für alle Parkanlagen. Wieviele Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang es tatsächlich in Wien gibt? – Darüber herrscht großes Schweigen.
Wieviele Bänke es rund um den Ring gibt? – das bestgehütetste Geheimnis Wiens.

Mit unserer Petition “für freie Sitzplätze ohne Konsumzwang” versuchen wir nicht bloß das Geheimnis zu lüften, sondern fordern wir alle 300 Meter eine Sitzgelegenheit auf den Straßen Wiens ein. 300 Meter entspricht der Gehdistanz in 10 Minuten von einer mobilitätseingeschränkten Person. (1)

Ältere Menschen, Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung betrifft es ebenso wie Schwangere und Menschen, die mit Kleinkindern unterwegs sind. Sie brauchen öfter eine Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum. Ein nettes Plätzchen, das zum Verweilen einlädt – gratis, wo nichts konsumiert werden muss. Wege, die sonst zu lange und anstrengend erscheinen, werden durch Sitzgelegenheiten wieder attraktiv und einladend gemacht. Das schafft Lebensqualität, und regt zum bewussten Zu Fuß Gehen an.

Dafür setzen sich geht-doch.wien und viele aktive Wienerinnen & Wiener ein, die unsere Petition bereits unterschrieben haben.

Hier kann online unterschrieben werden. (Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig). Oder offline unterschrieben – mittels ausgedruckter Petition, an uns zurück geschickt.

(1) Durch die Sitzgelegenheit darf keine Engstelle auf dem Gehsteig entstehen, die Mindestgehsteigbreite von zwei Metern muss erhalten bleiben.

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